Das neue Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) – Grundsatzerklärung und Beschwerdestelle
Die Compass Group ist auf Grundlage des verpflichtet, in ihren Lieferketten menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten in angemessener Weise zu beachten mit dem Ziel, menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken vorzubeugen oder sie zu minimieren oder die Verletzung menschenrechtsbezogener oder umweltbezogener Pflichten zu beenden.
Compass Group in diesem Sinne sind die Compass Group Deutschland GmbH und sämtliche mit ihr verbundenen Unternehmen, insbesondere die EUREST DEUTSCHLAND GmbH sowie die PLURAL Servicepool GmbH (Unternehmen mit jeweils mehr als 3.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter) und die jeweiligen diesen Geschäftsbereichen zugehörigen Unternehmenseinheiten.
Die Grundsatzerklärung Compass Group zur Anerkennung der menschenrechtlichen und umweltbezogenen Pflichten finden Sie hier.
Die Compass Group hat im Sinne des LkSG einen Menschenrechtsbeauftragten benannt. Er ist Ansprechperson und zuständig für die Bearbeitung von menschenrechtlichen oder umweltbezogenen Risiken oder deren Pflichtverletzungen.
Berichterstattung nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)
Wir berichten jährlich an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle über die Erfüllung unserer unternehmerischen Sorgfaltspflichten im vergangenen Geschäftsjahr.
Sie möchten auf menschenrechtliche oder umweltbezogene Risiken oder Verletzungen hinweisen?
Die Compass Group verfügt dazu über ein Beschwerdeverfahren nach dem LkSG mit der hier angegebenen Verfahrensordnung.
Der Menschenrechtsbeauftragte Rechtsanwalt Oliver Mehl ist über folgende Wege erreichbar:
Oliver Mehl
-Menschenrechtsbeauftragter-
Helfmann-Park 2
65760 Eschborn
menschenrechtsbeauftragter@compass-group.de